Zusammenhalt 1

Jugendhilfeausschuss

Jugendhilfeausschuss

Die Aufgaben des Jugendhilfeausschusses nach § 8 der Jugendamtssatzung des Landkreises Bautzen umfassen:

  1. Der Jugendhilfeausschuss befasst sich anregend und fördernd mit den Aufgaben der Jugendhilfe.
  2. Er beschließt im Rahmen der vom Kreistag bereitgestellten Mittel und gefassten Beschlüsse über Angelegenheiten der Jugendhilfe.
  3. Der Jugendhilfeausschuss hat vor jeder Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft in Fragen der Jugendhilfe und vor der Berufung des Leiters der Verwaltung des Jugendamtes ein Anhörungsrecht. Er hat das Recht, an die Vertretungskörperschaft Anträge zu stellen.
  4. Der Jugendhilfeausschuss erfüllt insbesondere folgende Aufgaben:
    1. Aufstellung von Richtlinien und Grundsätzen für die Förderung von Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Förderung der freien Jugendhilfe im besonderen Einzelfall;
    2. Aufstellung von Grundsätzen für die Anerkennung der freien Träger der Jugendhilfe im Bereich des Jugendamtes sowie Entscheidungen im besonderen Einzelfall;
    3. Festlegung der Grundsätze für die Jugendhilfeplanung; Begleitung des Planungsprozesses unter frühzeitiger Unterrichtung und Beteiligung der betroffenen kreisangehörigen Städte und Gemeinden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe; Vorbereitung der Beschlussfassung über die örtliche Jugendhilfeplanung durch den Kreistag;
    4. Übertragung von Einrichtungen und Diensten des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe an privatrechtliche Leistungserbringer, sofern die Voraussetzungen des SGB VIII erfüllt sind;
    5. Vorbereitung des Haushaltsplanes der öffentlichen Jugendhilfe;
    6. Entwicklung von Konzepten zur Erhaltung und Schaffung positiver Lebensbedingungen für junge Menschen und deren Familien;
    7. Erörterung aktueller Problemlagen und Entwicklung von Problemlösungen;
    8. Entwicklung der Vernetzung und Koordinierung der bestehenden Einrichtungen und Dienste;
    9. Aufstellen der Vorschlagslisten für Jugendschöffen gemäß § 35 JGG.

Ausschussmitglieder der CDU-Kreistagsfraktion Bautzen:
Vorsitzender des Jugendhilfeausschuss ist Landrat Michael Harig.

Stellvertreter des Landrates im Jugendhilfeausschuss ist Udo Witschas

Ordentliche Mitglieder

  • Mirko Pink - Sprecher
  • Heiko Driesnack
  • Matthias Hänsel

Stellvertretende Mitglieder

  • Dirk Rolka
  • Harry Habel