Demokratie 04

Kreisausschuss

Kreisausschuss

Der Kreisausschuss ist nach § 8 der Hauptsatzung des Landkreises Bautzen zuständig für:

  1. Allgemeine Finanzwirtschaft

Beteiligungen

Allgemeines Kreisrecht

Personalangelegenheiten

Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung und Tourismus

Katastrophenschutz und Rettungsdienst

Allgemeines Ordnungsrecht

Sorbische Angelegenheiten

Beschlussfassung über Petitionen, soweit deren Inhalt nicht in den

ausschließlichen Zuständigkeitsbereich des Kreistages nach § 24 Abs. 2

SächsLKrO fällt;

  1. die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Auszahlungen und zahlungswirksamen Aufwendungen von mehr als 100.000,- € bis zu 500.000,- € im Einzelfall;
  2. die Bestätigung von über- und außerplanmäßigen zahlungsunwirksamen Aufwendungen von mehr als 500.000,- € bis zu 1 Mio. € im Einzelfall;
  3. abweichend von § 5 Abs. 2 für die Vorberatung der Entscheidung des Kreistages vorbehaltenen Angelegenheiten, soweit sie von erheblicher Bedeutung für den Haushalt sind, insbesondere die Vorberatung der Haushaltssatzung und der Nachtragssatzungen und die Feststellung der Jahresrechnung;
  4. die Bestellung von Sicherheiten, die Übernahme von Bürgschaften und von Verpflichtungen aus Gewährverträgen und den Abschluss der ihnen gleichkommenden Rechtsgeschäfte jeweils bis zum Betrag von 350.000,- €

Ordentliche Mitglieder

  • Vinzenz Baberschke - Sprecher
  • Dr. Robert Böhmer
  • Andreas Erler
  • Matthias Grahl
  • Thomas Leberecht
  • Peer Tomschke
  • Richard Witt

Stellvertretende Mitglieder

  • Swen Nowotny
  • Alexander Fischer
  • Sebastian Hein
  • Veit Künzelmann
  • Dawid Statnik
  • Thomas Dittrich
  • Matthias Hänsel
  • Patric Jung