Kreisausschuss
Der Kreisausschuss ist nach § 8 der Hauptsatzung des Landkreises Bautzen zuständig für:
- Allgemeine Finanzwirtschaft
Beteiligungen
Allgemeines Kreisrecht
Personalangelegenheiten
Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung und Tourismus
Katastrophenschutz und Rettungsdienst
Allgemeines Ordnungsrecht
Sorbische Angelegenheiten
Beschlussfassung über Petitionen, soweit deren Inhalt nicht in den
ausschließlichen Zuständigkeitsbereich des Kreistages nach § 24 Abs. 2
SächsLKrO fällt;
- die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Auszahlungen und zahlungswirksamen Aufwendungen von mehr als 100.000,- € bis zu 500.000,- € im Einzelfall;
- die Bestätigung von über- und außerplanmäßigen zahlungsunwirksamen Aufwendungen von mehr als 500.000,- € bis zu 1 Mio. € im Einzelfall;
- abweichend von § 5 Abs. 2 für die Vorberatung der Entscheidung des Kreistages vorbehaltenen Angelegenheiten, soweit sie von erheblicher Bedeutung für den Haushalt sind, insbesondere die Vorberatung der Haushaltssatzung und der Nachtragssatzungen und die Feststellung der Jahresrechnung;
- die Bestellung von Sicherheiten, die Übernahme von Bürgschaften und von Verpflichtungen aus Gewährverträgen und den Abschluss der ihnen gleichkommenden Rechtsgeschäfte jeweils bis zum Betrag von 350.000,- €
Ordentliche Mitglieder
| Stellvertretende Mitglieder
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